Tätigkeitsfelder

Gemäß Anerkennungsbescheid LANUV NW-52-05001/2021/1.0 vom 29.04.2021 ist der
AGU-TSO e.V.
auf Grundlage der VAwS/AwSV anerkannt für die folgenden Gebiete:

  • Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 47 Abs. 1 und § 46 Abs. 2 bis 5 in Verbindung mit den Anlagen 5, 6 und 7 der AwSV,
  • die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Eignungsfeststellung nach § 41 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 auch in Verbindung mit Absatz 3 sowie nach § 42 Satz 2,
  • die Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben gemäß § 62 Absatz 1 AwSV.

Anlagenprüfungen

Zu unserem Prüfumfang gehören sowohl private als auch gewerbliche und industrielle Anlagen wie:

  • Heizöllageranlagen von privaten und gewerblichen Betreibern,
  • Tankstellen und Dichtflächen,
  • Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen (Benzin- und Koaleszenzabscheider),
  • Fettabscheideranlagen
  • Tank- und Gebindeläger mit zugehörigen Dichtflächen,
  • Anlagen chemischer und oberflächenbearbeitender Betriebe wie Galvanikanlagen, Eloxalanlagen, KTL-Anlagen oder Lackieranlagen,
  • Rohrleitungsanlagen,
  • Rückhalteeinrichtungen für Transformatoren und Aufzugsanlagen,
  • Biogas- und JGS-Anlagen,
  • Windkraftanlagen.

Weitere Dienst- und Serviceleistungen

  • Mitwirkung bei der Planung von Anlagen (§ 17 AwSV),
  • Erstellen von Konzepten zur sicheren Rückhaltung von Löschwasser (§ 20 AwSV),
  • Erstellen von Gutachten zur Ausnahme vom Erfordernis der Eignungsfeststellung gem. § 41 Abs. 2, Nr. 2,
  • Erstellen von Anlagen- und Prüfkataster zur Feststellung von Betreiberpflichten,
  • Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben gem. § 62 AwSV
  • Innerbetriebliche Schulungen von Betriebspersonal zu den Anforderungen der AwSV,
  • Präsentationen und Workshop’s zu allgemeinen oder speziellen Themen der AwSV,
  • Lebensdauerbeurteilung von Kunststoffbehältern- und -rohrleitungen,
  • Gutachtliche Stellungnahmen im Bereich der AwSV,
  • Schadensanalysen und gutachtliche Stellungnahmen.

 

Wir empfehlen

Werden Sie mit Ihrem Unternehmen Fachbetrieb gem. § 62 AwSV für betriebseigene Zwecke und erfüllen Sie diese Anforderung durch die Schulung Ihres Personals durch unsere Sachverständige. Wir führen bundesweit Fachbetriebsschulungen durch und qualifizieren Ihr Unternehmen durch den Abschluss eines Überwachungsvertrages mit unserer Organisation.

Wir bieten Schulungen für Ihr Tätigkeitsgebiet an, mit denen der betrieblich verantwortlichen Person und dem eingesetzten Personal die erforderlichen Kenntnisse, insbesondere auf den in § 62 Absatz 2 Satz 2 genannten Gebieten, vermittelt werden.

Einzelheiten speziell zu Schulungen zum Fachbetrieb für betriebseigene Zwecke erfahren Sie unter 02331-61090. Auskünfte zu weiteren Fortbildungsangeboten finden Sie im Abschnitt „Fortbildungen“ bzw. telefonisch unter 0531-2351507.